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Allgemeine Geschäftsbedingungen SunPayment
A. Gegenstand des Geschäftes
Die SunPayment Ltd. & Co. KG, nachfolgend SunPayment genannt, ist auf die Entwicklung und Vermarktung von Abrechnungsdienstleistungen spezialisiert.
SunPayment entwickelt und vermarktet Zahlungssysteme für den nationalen und internationalen On- und Offline Markt. Die Dienstleistung der SunPayment für den Vertragspartner, nachfolgend Händler genannt, ist die Abrechnung seines kostenpflichtigen Angebotes gegenüber dem Endkunden.
Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin ist die SunPayment Ltd., 69 Great Hampton Street, B18 6EW Birmingham.
B. Geltungsbereich der AGB
Dienstleistungen der SunPayment gegenüber dem Händler basieren auf der Grundlage dieser AGB.
Abweichende Regelungen erfordern die Schriftform mit gegenseitiger Unterschrift. Stillschweigen von SunPayment sind nicht gleichzusetzen mit der Annahme etwaiger Angebote eines Händlers.
C. Vertragsbestimmungen
1. Verträge bedürfen der Schriftform mit gegenseitiger Unterschrift. Ein Anmelden an das System von SunPayment reicht dazu nicht aus.
2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
3. Das Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende von beiden Vertragspartnern ordentlich gekündigt werden.
4. Beide Vertragspartner sind berechtigt das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, falls wesentliche Regelungen und/oder Bestimmungen des Vertrages nicht von einer Partei erfüllt werden und die zu beanstandeten Mängel nicht innerhalb einer angemessen gesetzten Frist behoben werden können. Dieses gilt wenn Mangel von einer Partei zu vertreten sind.
5. Werden Verpflichtungen aus Vereinbarungen, durch den Händler, nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß erfüllt, ist SunPayment berechtigt, die seinerseits die Erfüllung aller Vereinbarungen, bis zur Leistungserbringung des Händlers, auszusetzen.
6. Wird das Angebot der SunPayment für missbräuchliche und/oder sitten- oder rechtswidrige durch den Händler genutzt, behält sich SunPayment das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dieses beinhaltet außerdem das Recht der sofortigen Sperrung des Händlerzuganges zum SunPayment System.
7. Im Falle der Geschäftsaufgabe des Händlers, egal aus welchem Grunde, erlischt das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. Die SunPayment ist jedoch berechtigt die Erfüllung der Vereinbarung oder Teile davon zu verlangen.
8. Im Falle einer Kündigung oder vollständigen oder teilweisen Auflösung des Vertrages ist der Partner verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen an SunPayment zurückzugeben. Diese Informationen müssen auf von allen elektronischen und nichtelektronischen Datenträgern gelöscht bzw. zerstört werden. Des Weiteren verpflichtet sich der Händler zur Geheimhaltung der Vertragsbedingungen für die Frist von einem Jahr. Der Händler verspricht die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3000 Euro bei Verletzung dieser Pflicht.
D. Rechte und Pflichten der Vertragspartner
1. Auftretende Störungen am System der SunPayment hat der Händler unverzüglich und während der üblichen Geschäftszeiten anzuzeigen. Bei Verschulden der Störung durch den Händler hat dieser die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
2. Bei Änderungen der Kontaktdaten (Rechtsform, Anschrift, Bankverbindung, Anschrift, usw.) des Händlers sind diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassung dieser Pflichten entstehen, schließt die SunPayment jegliche Haftung aus.
3. Auf Verlangen von SunPayment ist der Händler dazu verpflichtet, den Inhalt der von ihm angebotenen Leistungen offen zu legen.
4. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis können durch SunPayment an dritte übertragen werden.
5. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Händlers bedürfen der schriftlichen Genehmigung der SunPayment. Abtretungen ohne schriftliche Genehmigung der SunPayment sind unwirksam.
6. Beschwerden und Einwände von Endkunden gegenüber einem Händler sind auf eigene Rechnung und Verantwortung des Händlers zu erfüllen. SunPayment ist nur für ihr eigenes Leistungsangebot verantwortlich.
7. Der Händler stellt SunPayment von jeglicher Haftung, die sein Angebot oder Inhalte oder Namen seines Angebotes betreffen, frei. Haftung für die Verletzung von Markenrechten oder Warenzeichen obliegen dem Händler. Sollten der SunPayment daraus Schäden entstehen, ist die SunPayment berechtigt, diese gegen Forderungen des Händlers aufzurechnen.
8. Das Verändern der Abrechnungssoftware von SunPayment ist ausdrücklich verboten. Sonderregelungen bedürfen der Schriftform.
E. Verantwortlichkeiten
1. Der Händler trägt die alleinige Verantwortung für die Gestaltung und den Inhalt seines Angebotes, online oder offline. SunPayment ist ausschließlich Anbieter des Abrechnungssystems. Der Händler stellt SunPayment von jeglichen Haftungsansprüchen, bezüglich seines Angebotes, durch Dritte frei.
2. Sollte die SunPayment von Dritten wegen Angaben und Informationen in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Händler, SunPayment von diesen freizustellen. Entstandene Kosten der SunPayment trägt der Händler.
SunPayment ist berechtigt die ladungsfähige Anschrift des Händlers zur Rechtsverfolgung zugänglich zu machen.
F. Abrechnungmodalitäten
1. Zahlungen der Händler-Endkunden erfolgen grundsätzlich auf das angegebene Konto des jeweiligen Händlers.
2. Etwaige Fehler in der Rechnung hat der Händler spätestens vier Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu beanstanden. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.
3. Bei Nichtzahlen von Rechnungen, Seiten des Händlers an SunPayment, behält sich SunPayment vor, den Händler ohne vorherige Ankündigung den Zugang zum SunPayment-System zu sperren.
G. Gewährleistung und Haftung
1. SunPayment haftet für entstehende Vermögensschäden, die nachweislich vorsätzlich herbeigeführt worden sind mit dem Stammkapital, gleich aus welchen Rechtsgrund. Bei grob fahrlässig Verursachten mit einem Höchstbetrag vom 3000,00 Euro. Ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit.
2. SunPayment haftet nicht für Schäden, die der Händler aufgrund rechtswidriger oder sonstiger missbräuchlicher Leistungen der SunPayment zu verantworten hat.
3. SunPayment haftet nicht für Systemstörungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Arbeitskämpfen, eigenen technischen Änderungen oder Änderungen an Anlagen der Erfüllungspartner der SunPayment oder wegen sonstiger im Verantwortungsbereich Dritter liegender Pflichten. SunPayment haftet nur wenn Nicht- oder Schlechterfüllungen unverzüglich und in Schriftform mit gleichzeitiger angemessener Fristsetzungen durch den Händler gerügt wird.
4. SunPayment ist bemüht, korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Jedoch übernimmt SunPayment keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen und das diese permanent zur Verfügung stehen.
H. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Firmensitz von SunPayment.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wiesbaden.
3. Für die von SunPayment auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
I. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt.
Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksam gewordenen Bestimmungen durch solche in ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichwertige Bestimmungen zu ersetzen.